Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 18.12.2025 folgende Hebesätze für die Grundsteuer beschlossen:
Grundsteuer | |
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A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe | 500% |
B für sonstige Grundstücke | 500% |
Berechnung:
Steuermessbetrag (lt. Finanzamt) x Hebesatz (lt. Gemeinderatsbeschluss) = jährliche Grundsteuer
Die Grundsteuer wird, sofern sie € 75,00 im Jahr übersteigt, in vier Teilbeträgen jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eingehoben. Beträge bis € 75,00 sind einmal jährlich zum 15. Mai zu entrichten.
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