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Hunde An- und Abmeldung

Das Halten von Hunden ist gemäß Stmk. Hundeabgabengesetz 2013 meldepflichtig.

Zur Entrichtung der Hundeabgabe ist verpflichtet, wer in der Gemeinde einen über 3 Monate alten Hund hält. Diese Meldung hat binnen vier Wochen zu erfolgen.

Bei Fragen steht Ihnen Fr. Mader Sinderella gerne zur Verfügung.