Das Halten von Hunden ist gemäß Stmk. Hundeabgabengesetz 2013 meldepflichtig.
Zur Entrichtung der Hundeabgabe ist verpflichtet, wer in der Gemeinde einen über 3 Monate alten Hund hält. Diese Meldung hat binnen vier Wochen zu erfolgen.
Bei Fragen steht Ihnen Fr. Mader Sinderella gerne zur Verfügung.