Hunde An- und Abmeldung

    Das Halten von Hunden ist gemäß Stmk. Hundeabgabengesetz 2013 meldepflichtig.

    Hundeanmeldung

    Hunde müssen ab 3 Monaten bzw. innerhalb von 4 Wochen nach dem Einzug bei der Gemeinde angemeldet werden.

    Hundeabmeldung

    Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Hund innerhalb von 4 Wochen schriftlich abzumelden, wenn:

    • Sie in eine andere Gemeinde umziehen.

    • Der Hund einen neuen Besitzer hat.

    • Ihr treuer Begleiter leider verstorben ist.

    Wichtig: Nur durch die Abmeldung stoppt die Vorschreibung der jährlichen Hundeabgabe!

    Bei Fragen steht Ihnen Fr. Mader Sinderella gerne zur Verfügung.