Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Marktgemeinde Markt Hartmannsdorf auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.
Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter:
https://www.digitales.oesterreich.gv.at/amtssignatur
Veröffentlichung der Bildmarke:
Die Veröffentlichung der Bildmarke Marktgemeinde Markt Hartmannsdorf gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie hier.