Das Halten von Hunden ist gemäß Stmk. Hundeabgabengesetz 2013 meldepflichtig.
Hunde müssen ab 3 Monaten bzw. innerhalb von 4 Wochen nach dem Einzug bei der Gemeinde angemeldet werden.
Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Hund innerhalb von 4 Wochen schriftlich abzumelden, wenn:
Sie in eine andere Gemeinde umziehen.
Der Hund einen neuen Besitzer hat.
Ihr treuer Begleiter leider verstorben ist.
Wichtig: Nur durch die Abmeldung stoppt die Vorschreibung der jährlichen Hundeabgabe!
Bei Fragen steht Ihnen Fr. Mader Sinderella gerne zur Verfügung.