Hunde An- und Abmeldung

Das Halten von Hunden ist gemäß Stmk. Hundeabgabengesetz 2013 meldepflichtig.

Hundeanmeldung

Hunde müssen ab 3 Monaten bzw. innerhalb von 4 Wochen nach dem Einzug bei der Gemeinde angemeldet werden.

Hundeabmeldung

Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Hund innerhalb von 4 Wochen schriftlich abzumelden, wenn:

  • Sie in eine andere Gemeinde umziehen.

  • Der Hund einen neuen Besitzer hat.

  • Ihr treuer Begleiter leider verstorben ist.

Wichtig: Nur durch die Abmeldung stoppt die Vorschreibung der jährlichen Hundeabgabe!

Bei Fragen steht Ihnen Fr. Mader Sinderella gerne zur Verfügung.

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