Öffnungszeiten

    Amtsstunden & Parteienverkehrszeiten

    Wochentag

    Vormittag

    Nachmittag

    Montag

    08:00 - 12:00 Uhr

    14:00 - 17:00 Uhr

    Dienstag

    08:00 - 12:00 Uhr

    geschlossen

    Mittwoch

    geschlossen

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    Donnerstag

    08:00 - 12:00 Uhr

    geschlossen

    Freitag

    08:00 - 12:00 Uhr

    geschlossen

    Für die rechtswirksame Einbringung von schriftlichen Anbringen gem. § 13 Abs. 1 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 idgF (AVG) an die Marktgemeinde Markt Hartmannsdorf und alle Behörden, deren Geschäftsstelle das Gemeindeamt Markt Hartmannsdorf ist, stehen folgende Adressen zur Verfügung:

    Post:

    Hauptstraße 157, 8311 Markt Hartmannsdorf

    E-Mail:

    gde@markthartmannsdorf.at

    Die Empfangsgeräte (E-Mail) der Marktgemeinde Markt Hartmannsdorf sind auch außerhalb der Amtsstunden empfangsbereit, allerdings werden diese nur während der Amtsstunden betreut.

    Schriftliche Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden an diese Empfangsgeräte übermittelt werden, gelten daher auch dann, wenn sie an sich bereits in den Verfügungsbereich der Marktgemeinde Markt Hartmannsdorf gelangt sind, erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht (und eingelangt) und werden (erst) ab diesem Zeitpunkt in Behandlung genommen. Die Risiken, die mit der Übermittlungsart verbunden sind (z.B.: Übertragungsfehler, Verlust eines Schriftstücks), trägt der Absender.

    Die Bearbeitung von E-Mails, die an die persönliche E-Mail-Adresse von MitarbeiterInnen gesendet werden, ist nicht sichergestellt. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass persönliche E-Mail-Adressen im Fall der Abwesenheit des/der jeweiligen MitarbeiterIn nicht mit einer Weiterleitungs-Funktion programmiert werden.

    Zur rechtswirksamen Einbringung von schriftlichen elektronischen Anbringen via E-Mail sind gem. § 13 Abs. 2 AVG und § 86b Bundesabgabenordnung (BAO) idgF als technische Voraussetzung die Internetprotokolle SMTP und TLS v1.0 over SMTP zu verwenden. Sofern E-Mails Anlagen enthalten, müssen diese eines der folgenden Formate aufweisen:

    Art

    MIME-Type

    Suffix

    Dokument

    application/pdf

    *.pdf

    Grafik

    image/jpeg

    *.jpg *.jpeg

    Des Weiteren gelten E-Mails als nicht rechtswirksam eingebracht, wenn sie

    1. einschließlich der Anhänge die Größe von 10 MB (zehn Megabyte) überschreiten,

    2. verschlüsselt sind,

    3. Computerviren oder andere Funktionen enthalten, die Schäden an Daten oder Programmen herbeiführen oder deren Sicherheit oder Funktionsfähigkeit beeinträchtigen können,

    4. ausführbare Dateien, Makros oder aktive Inhalte (z.B.: VBScipt, ActiveX, Java bzw. JavaScript) enthalten oder

    5. Hyperlinks zu Internetadressen oder zu Dateien im Internet (z.B.: registered Mail oder Cloud-Diensten) enthalten.

    Als Amtsstunden gem. § 13 Abs. 5 AVG und § 86b BAO zur Einbringung schriftlicher Anbringen beim Gemeindeamt Markt Hartmannsdorf (auch in elektronischer Form) werden oben angeführte Zeiten – außer bei Gefahr im Verzug – festgelegt. Ausgenommen sind die gesetzlichen Feiertage sowie die Tage zwischen 24. Dezember und 06. Jänner, für die jährlich gesonderte Amtsstunden kundgemacht werden.

    Darüber hinaus werden als für den Parteienverkehr bestimmte Zeiten gem. § 13 Abs. 5 AVG zur Einbringung mündlicher oder telefonischer Anbringen oben angeführte Zeiten festgelegt. Ausgenommen sind die gesetzlichen Feiertage sowie die Tage zwischen 24. Dezember und 06. Jänner, für die jährlich gesonderte Amtsstunden kundgemacht werden.


    Sprechstunden des Bürgermeisters

    Für persönliche Anliegen bitten wir um telefonische Terminvereinbarung unter 03114/2201.